Haiti

Haiti

Der Brockhaus-Atlas. Die Welt in Bild und Karte, Leipzig: F. A. Brockhaus 1937

Der Brockhaus-Atlas. Die Welt in Bild und Karte, Leipzig: F. A. Brockhaus 1937

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Der Brockhaus-Atlas. Die Welt in Bild und Karte, Leipzig: F. A. Brockhaus 1937
Haiti 1938
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Einwohnerzahl ca. 2.400.000
Fläche (km²) ca. 28.000
Einwohner pro km² 85
Anzahl der Juden vor 1938 Jewish pop. before 1938 200 (0,008 %)

 

Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik

Haiti im Westteil der Insel Hispaniola ist zunächst spanische, dann – wegen seiner Zuckerrohrproduktion die wohlhabendste – französische Kolonie. Die Bevölkerung besteht zu 90 Prozent aus immer wieder aus Afrika verschleppten Sklaven.

Von der Französischen Revolution inspirierte Aufstände der Mittelschicht und später der schwarzen Sklaven führen dazu, dass Haiti als erstes Land Lateinamerikas am 1. Januar 1804 seine staatliche Unabhängigkeit erlangt. Nur gegen eine „Ausgleichszahlung“ von 150 Millionen Goldfranc erklärt sich die ehemalige Kolonialmacht Frankreich 1825 zur Aufnahme wirtschaftlich notwendiger Handelsbeziehungen bereit.

Noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts lähmt diese Schuldenlast, auch wenn sie 1838 auf 60 Millionen Goldfranc reduziert wird, die haitianische Wirtschaftsentwicklung und ist eine wesentliche Ursache der großen Armut und politischen Instabilität des Landes.

Nach jahrzehntelangen blutigen innerhaitianischen Machtkämpfen entsenden die USA 1915 Marines in den Inselstaat. Sie sollen das Land politisch und wirtschaftlich stabilisieren, aber auch einen Flottenstützpunkt des deutschen Kaiserreichs in der Karibik verhindern. Mit seiner Kritik an der amerikanischen Besetzung und Bevormundung profiliert sich Sténio Vincent, der damalige Bürgermeister der Hauptstadt Port-au-Prince, der 1930 zum 28. Präsidenten der Republik gewählt wird.

Unter Präsident Vincent praktiziert Haiti eine relativ liberale Einwanderungspolitik. Haitianische Diplomaten stellen ab 1937 einige hundert Einreisevisa für jüdische Flüchtlinge aus Deutschland aus. 1938 bietet der haitianische Außenminister an, 50.000 jüdische Flüchtlinge aufzunehmen. Dieses Angebot wird jedoch nach einer Intervention des US-Außenministeriums, das die Weiterwanderung der Flüchtlinge in die USA befürchtet, im Januar 1939 zurückgezogen.

Per Dekret ordnet Präsident Sténio Vincent im Mai 1939 die Möglichkeit einer Einbürgerung in Abwesenheit („Naturalisation in absentia“) in den Konsulaten Haitis an. Diese ist aber an den Nachweis eines immer größeren Kapitals gebunden, das in die haitianische Landwirtschaft und Industrie investiert würde. Auch das führt dazu, dass nur eine verhältnismäßig geringe Zahl jüdischer Flüchtlinge dauerhaft Zuflucht in dem karibischen Staat findet. Den meisten Flüchtlingen aus Europa dient Haiti lediglich als Transitland auf ihrem Weg in die USA.

 

Haitis Präsident Vincent (li.) und US-Präsident Roosevelt (2. v. li.), der von seinem Marineattaché Captain Walter N. Vernou gestützt wird, vor dem Weißen Haus, 1934 Im Zuge der von der Roosevelt-Administration betriebenen „Politik der guten Nachbarschaft“ werden 1934 die amerikanischen Marinetruppen aus Haiti abgezogen. In demselben Jahr wird Präsident Sténio Vincent von Präsident Roosevelt im Weißen Haus empfangen. Harris & Ewing / Library of Congress, Prints & Photographs Division, LC-DIG-hec-47010

Haitis Präsident Vincent (li.) und US-Präsident Roosevelt (2. v. li.), der von seinem Marineattaché Captain Walter N. Vernou gestützt wird, vor dem Weißen Haus, 1934

Im Zuge der von der Roosevelt-Administration betriebenen „Politik der guten Nachbarschaft“ werden 1934 die amerikanischen Marinetruppen aus Haiti abgezogen. In demselben Jahr wird Präsident Sténio Vincent von Präsident Roosevelt im Weißen Haus empfangen.

Harris & Ewing / Library of Congress, Prints & Photographs Division, LC-DIG-hec-47010

Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr, 7. März 1939 Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann. Privatbesitz Harriet und Bill Mohr, Menlo Park, CA

Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr, 7. März 1939

Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann.

Privatbesitz Harriet und Bill Mohr, Menlo Park, CA

Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr mit haitianischem Einreisevisum, 7. März 1939 Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann. Privatbesitz Harriet und Bill Mohr, Menlo Park, CA

Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr mit haitianischem Einreisevisum, 7. März 1939

Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann.

Privatbesitz Harriet und Bill Mohr, Menlo Park, CA

Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 1 Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt. Österreichisches Staatsarchiv, Wien

Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 1

Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt.

Österreichisches Staatsarchiv, Wien

Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 2 Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt. Österreichisches Staatsarchiv, Wien

Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 2

Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt.

Österreichisches Staatsarchiv, Wien

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Haitis Präsident Vincent (li.) und US-Präsident Roosevelt (2. v. li.), der von seinem Marineattaché Captain Walter N. Vernou gestützt wird, vor dem Weißen Haus, 1934 Im Zuge der von der Roosevelt-Administration betriebenen „Politik der guten Nachbarschaft“ werden 1934 die amerikanischen Marinetruppen aus Haiti abgezogen. In demselben Jahr wird Präsident Sténio Vincent von Präsident Roosevelt im Weißen Haus empfangen. Harris & Ewing / Library of Congress, Prints & Photographs Division, LC-DIG-hec-47010

Haitis Präsident Vincent (li.) und US-Präsident Roosevelt (2. v. li.), der von seinem Marineattaché Captain Walter N. Vernou gestützt wird, vor dem Weißen Haus, 1934

Im Zuge der von der Roosevelt-Administration betriebenen „Politik der guten Nachbarschaft“ werden 1934 die amerikanischen Marinetruppen aus Haiti abgezogen. In demselben Jahr wird Präsident Sténio Vincent von Präsident Roosevelt im Weißen Haus empfangen.

Harris & Ewing / Library of Congress, Prints & Photographs Division, LC-DIG-hec-47010

Haitis Präsident Vincent (li.) und US-Präsident Roosevelt (2. v. li.), der von seinem Marineattaché Captain Walter N. Vernou gestützt wird, vor dem Weißen Haus, 1934

Im Zuge der von der Roosevelt-Administration betriebenen „Politik der guten Nachbarschaft“ werden 1934 die amerikanischen Marinetruppen aus Haiti abgezogen. In demselben Jahr wird Präsident Sténio Vincent von Präsident Roosevelt im Weißen Haus empfangen.

Harris & Ewing / Library of Congress, Prints & Photographs Division, LC-DIG-hec-47010

Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr, 7. März 1939 Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann. Privatbesitz Harriet und Bill Mohr, Menlo Park, CA

Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr, 7. März 1939

Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann.

Privatbesitz Harriet und Bill Mohr, Menlo Park, CA

Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr, 7. März 1939

Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann.

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Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr mit haitianischem Einreisevisum, 7. März 1939 Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann. Privatbesitz Harriet und Bill Mohr, Menlo Park, CA

Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr mit haitianischem Einreisevisum, 7. März 1939

Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann.

Privatbesitz Harriet und Bill Mohr, Menlo Park, CA

Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr mit haitianischem Einreisevisum, 7. März 1939

Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann.

Privatbesitz Harriet und Bill Mohr, Menlo Park, CA

Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 1 Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt. Österreichisches Staatsarchiv, Wien

Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 1

Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt.

Österreichisches Staatsarchiv, Wien

Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 1

Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt.

Österreichisches Staatsarchiv, Wien

Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 2 Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt. Österreichisches Staatsarchiv, Wien

Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 2

Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt.

Österreichisches Staatsarchiv, Wien

Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 2

Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt.

Österreichisches Staatsarchiv, Wien

Haitis Präsident Vincent (li.) und US-Präsident Roosevelt (2. v. li.), der von seinem Marineattaché Captain Walter N. Vernou gestützt wird, vor dem Weißen Haus, 1934 Im Zuge der von der Roosevelt-Administration betriebenen „Politik der guten Nachbarschaft“ werden 1934 die amerikanischen Marinetruppen aus Haiti abgezogen. In demselben Jahr wird Präsident Sténio Vincent von Präsident Roosevelt im Weißen Haus empfangen. Harris & Ewing / Library of Congress, Prints & Photographs Division, LC-DIG-hec-47010
Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr, 7. März 1939 Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann. Privatbesitz Harriet und Bill Mohr, Menlo Park, CA
Polizeipräsidium Nürnberg-Fürth: Reisepass für Auguste Mohr mit haitianischem Einreisevisum, 7. März 1939 Der schon mit jüdischem Zwangsnamen „Sara“ sowie „J“-Stempel versehene Reisepass für Auguste Mohr enthält ein für ein Jahr gültiges Einreisevium des haitianischen Konsulats in Hamburg vom 9. März 1939. Mit der Zusage dieses Visums erreicht Auguste Mohr, dass ihr nach dem Novemberpogrom 1938 im KZ Dachau inhaftierter Ehemann Ernst entlassen wird und sie mit ihm und zwei kleinen Kindern nach Haiti auswandern kann. Privatbesitz Harriet und Bill Mohr, Menlo Park, CA
Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 1 Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt. Österreichisches Staatsarchiv, Wien
Wanderungsamt Wien: Vorschriften zur Erlangung des Einreisesichtvermerkes nach Haiti, 20. Juli 1938, Seite 2 Schon im Sommer 1938 müssen Einwanderungswillige ein Landungsgeld von etwa 100 US$ zahlen und ein größeres Kapital nachweisen, das nach Haiti mitgebracht würde. Später steigen die zu zahlenden oder nachzuweisenden Beträge auf ein Vielfaches an. „Asiaten, Orientalen und Staatenlosen“ ist die Einwanderung vollkommen untersagt. Österreichisches Staatsarchiv, Wien

Delegation

Léon Robert Thébaud

* 5.6.1894 Gonaïves /Haiti   † unbekannt

Georges Auguste Léon Robert Thébaud ist Sproß einer aus der Bretagne stammenden und im Norden Haitis beheimateten französischen Adelsfamilie. Er erhält eine konservativ-katholische Erziehung, absolviert eine Ausbildung im Importhandelsunternehmen seines Vaters und schlägt anschließend eine Karriere im diplomatischen Dienst ein.

1927 wird er Generalkonsul der Republik Haiti in Marseille, ab 1932 ist er als Legationsrat an der Botschaft in Paris tätig. 1937 ernennt ihn das Außenministerium zum Bevollmächtigten Minister Haitis in Frankreich. Nach vier Jahren in Frankreich wird Thébaud 1941 nach Rom versetzt, wo er den Inselstaat als Außerordentlicher Gesandter beim Vatikan vertritt.

Die Besetzung Roms durch die deutsche Wehrmacht im September 1943 zwingt ihn, das Amt ruhen zu lassen. Erst 1947 kehrt er nach Rom zurück und wird 1954 wieder Bevollmächtigter Minister Haitis in Frankreich, wo er dem haitianischen Revolutionshelden François-Dominique Toussaint Louverture ein Denkmal errichten lässt.

Léon Robert Thébaud als Bevollmächtigter Minister in Frankreich, um 1940 Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949

Léon Robert Thébaud als Bevollmächtigter Minister in Frankreich, um 1940

Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949

Offiziere der deutschen Wehrmacht salutieren vor der Fahne der ersten schwarzen Republik, Zeichnung von Noel Thébaud, um 1940 Im Juni 1940 beschlagnahmen Soldaten der deutschen Wehrmacht kurzzeitig den Landsitz der Familie Thébaud im nordfranzösischen Bailleul-Sur-Thérain und entfernen die Fahne der Republik Haiti vom Balkon. Nach einer Intervention Léon Robert Thébauds bei der deutschen Feldkommandantur wird die Flagge unter militärischen Ehren wieder an ihrem Platz angebracht. Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949

Offiziere der deutschen Wehrmacht salutieren vor der Fahne der ersten schwarzen Republik, Zeichnung von Noel Thébaud, um 1940

Im Juni 1940 beschlagnahmen Soldaten der deutschen Wehrmacht kurzzeitig den Landsitz der Familie Thébaud im nordfranzösischen Bailleul-Sur-Thérain und entfernen die Fahne der Republik Haiti vom Balkon. Nach einer Intervention Léon Robert Thébauds bei der deutschen Feldkommandantur wird die Flagge unter militärischen Ehren wieder an ihrem Platz angebracht.

Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949

Léon Robert Thébaud als Bevollmächtigter Minister in Frankreich, um 1940 Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949

Léon Robert Thébaud als Bevollmächtigter Minister in Frankreich, um 1940

Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949

Léon Robert Thébaud als Bevollmächtigter Minister in Frankreich, um 1940

Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949

Offiziere der deutschen Wehrmacht salutieren vor der Fahne der ersten schwarzen Republik, Zeichnung von Noel Thébaud, um 1940 Im Juni 1940 beschlagnahmen Soldaten der deutschen Wehrmacht kurzzeitig den Landsitz der Familie Thébaud im nordfranzösischen Bailleul-Sur-Thérain und entfernen die Fahne der Republik Haiti vom Balkon. Nach einer Intervention Léon Robert Thébauds bei der deutschen Feldkommandantur wird die Flagge unter militärischen Ehren wieder an ihrem Platz angebracht. Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949

Offiziere der deutschen Wehrmacht salutieren vor der Fahne der ersten schwarzen Republik, Zeichnung von Noel Thébaud, um 1940

Im Juni 1940 beschlagnahmen Soldaten der deutschen Wehrmacht kurzzeitig den Landsitz der Familie Thébaud im nordfranzösischen Bailleul-Sur-Thérain und entfernen die Fahne der Republik Haiti vom Balkon. Nach einer Intervention Léon Robert Thébauds bei der deutschen Feldkommandantur wird die Flagge unter militärischen Ehren wieder an ihrem Platz angebracht.

Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949

Offiziere der deutschen Wehrmacht salutieren vor der Fahne der ersten schwarzen Republik, Zeichnung von Noel Thébaud, um 1940

Im Juni 1940 beschlagnahmen Soldaten der deutschen Wehrmacht kurzzeitig den Landsitz der Familie Thébaud im nordfranzösischen Bailleul-Sur-Thérain und entfernen die Fahne der Republik Haiti vom Balkon. Nach einer Intervention Léon Robert Thébauds bei der deutschen Feldkommandantur wird die Flagge unter militärischen Ehren wieder an ihrem Platz angebracht.

Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949

Léon Robert Thébaud als Bevollmächtigter Minister in Frankreich, um 1940 Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949
Offiziere der deutschen Wehrmacht salutieren vor der Fahne der ersten schwarzen Republik, Zeichnung von Noel Thébaud, um 1940 Im Juni 1940 beschlagnahmen Soldaten der deutschen Wehrmacht kurzzeitig den Landsitz der Familie Thébaud im nordfranzösischen Bailleul-Sur-Thérain und entfernen die Fahne der Republik Haiti vom Balkon. Nach einer Intervention Léon Robert Thébauds bei der deutschen Feldkommandantur wird die Flagge unter militärischen Ehren wieder an ihrem Platz angebracht. Grasset Baron Surcouf, Léon Robert Thébaud: un diplomate Haïtien ami de la France, Paris 1949

Zusammenfassung der Stellungnahme

Léon Robert Thébaud erklärt auf der vierten öffentlichen Sitzung der Konferenz am 11. Juli 1938, dass sich Haiti angesichts seiner schwachen Wirtschaft, seiner sozialen Situation und der grassierenden Finanzkrise einzig dazu in der Lage sehe, „gesunde Elemente, die zur schnellen Integration bereit sind“, aufzunehmen. Diese sollten zudem genügend Kapital und Mittel vorweisen, um nachhaltig Arbeitsplätze zu schaffen: „Daher werden Landwirte und Agrartechniker sowie Techniker für kleine Industriebetriebe bevorzugt, die Kapital und Arbeit bringen und wahrscheinlich dauerhaft im Land bleiben werden.“

 

Konferenzbeiträge

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 1/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 1/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 2/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 2/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 3/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 3/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 1/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 1/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 2/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 2/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 3/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 3/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

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Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 1/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 1/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 1/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 2/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 2/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 2/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 3/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 3/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 3/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 1/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 1/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 1/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 2/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 2/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 2/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 3/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 3/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 3/3

Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY

Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 1/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY
Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 2/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY
Rede von Léon R. Thébaud (Haiti) in der öffentlichen Sitzung am 11. Juli 1938, 11 Uhr, S. 3/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY
Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 1/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY
Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 2/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY
Erklärung für das Technische Unterkomitee von Léon R. Thébaud, Delegierter Haitis, 9. Juli 1938, S. 3/3 Franklin D. Roosevelt Library, Hyde Park, NY